Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum
SKRail Bahntechnik
Zum Waldblick 9
63674 Altenstadt
Telefon: 01718163542
E-Mail: info@skrail.de
Vertreten durch:
Ralf Sossna

Geschäftsführer: Ralf Sossna
Registergericht: Friedberg
Registernummer: 4790
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Friedberg
Registernummer: 4790
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE321930382
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten
Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle
gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

SK Rail GmbH & Co. KG
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Im Folgenden als SK RAIL bezeichnet.
1. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen, Schriftform
1.1 SK RAIL liefert alle Waren und erbringt alle Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen SK RAIL und dem Kunden, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden. Sie ersetzen alle zuvor zwischen SK RAIL und dem Kunden vereinbarten Geschäftsbedingungen.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil eines Vertrags zwischen SK RAIL und dem Kunden. SK RAIL lehnt deren Geltung ausdrücklich ab. Dies gilt auch, wenn SK RAIL einen Auftrag vorbehaltlos ausführt, obwohl ihr abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen des Kunden bekannt sind. SK RAIL akzeptiert Geschäftsbedingungen auch dann nicht, wenn SK RAIL auf Korrespondenz verweist oder antwortet, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
1.4 Separate Vereinbarungen, Ergänzungen, Änderungen und Zusatzvereinbarungen gelten nur, wenn sie von SK RAIL schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote und Preise von SK RAIL sind freibleibend und können sich ändern. Preise und Spezifikationen werden mit Vertragsschluss verbindlich.
SK RAIL behält sich das Recht vor, technische Änderungen sowie Änderungen hinsichtlich Form, Farbe und/oder Gewicht an bereits bestellten Waren vorzunehmen; solche Änderungen erfolgen jedoch im Rahmen des Zumutbaren.
2.2 SK RAIL ist berechtigt, ein durch eine Bestellung abgegebenes Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung mittels Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich oder durch Lieferung der bestellten Waren und/oder Dienstleistungen erfolgen. Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt keine verbindliche Annahme dieser Bestellung dar.
2.3 Wünscht der Kunde, dass SK RAIL Produktprüfungen durchführt, so sind Art, Umfang und Kosten dieser Prüfungen schriftlich zu vereinbaren. Erfolgt zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung keine solche Vereinbarung, trägt der Kunde sämtliche Kosten für diese Prüfungen.
2.4 SK RAIL ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise Unterauftragnehmer einzusetzen. Diese Unterauftragnehmer gelten als Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.
3. Lieferzeit, Leistungszeitpunkt, höhere Gewalt
3.1 Die von SK RAIL angegebenen Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, können sich ändern und unterliegen der Eigenversorgung. Schadensersatzansprüche aufgrund der Nichteinhaltung von Liefer- und Leistungszeiten sind ausgeschlossen, es sei denn, Liefer- und/oder Leistungszeiten wurden ausdrücklich und schriftlich als „fest“ vereinbart.
3.2 Soweit SK RAIL und der Kunde eine Kauf- oder sonstige Vereinbarung getroffen haben, ohne jedoch verbindlich eine Vereinbarung über die Laufzeit, die Produktionslosgröße und/oder die Abnahmetermine zu treffen, kann SK RAIL spätestens vier Wochen nach der Auftragsbestätigung vom Kunden verlangen, innerhalb von 21 Tagen nach dieser Aufforderung eine verbindliche Vereinbarung über diese Punkte zu treffen.
3.3 SK RAIL kann Teilleistungen erbringen, es sei denn, diese Teilleistungen sind für den Kunden nicht von Interesse.
3.4 Soweit eine Lieferverzögerung oder Lieferzeit als „fest“ vereinbart wurde, bezieht sich dies auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer bzw. an andere mit dem Transport der Ware beauftragte Unternehmen. In allen anderen Fällen gelten Lieferverzögerungen und -fristen als eingehalten, wenn SK RAIL in der Lage war, die Ware rechtzeitig zu versenden, sofern diese Versandfähigkeit dem Kunden mitgeteilt wurde.
3.5 Soweit eine rechtzeitige Lieferung durch (i) Störungen im Betrieb von SK RAIL oder seinen Subunternehmern, die nachweislich einen wesentlichen Einfluss auf den Betrieb haben, oder (ii) Arbeitskämpfe im eigenen Unternehmen oder bei seinen Subunternehmern verhindert wird, verlängert sich die Verzögerung bei der Erfüllung der Verpflichtungen von SK RAIL um die Dauer dieser Störung, jedoch höchstens um 14 Tage.
3.6 Treten bei SK RAIL Umstände ein, die SK RAIL nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wesentlich behindern oder unmöglich machen, ist SK RAIL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern diese Behinderung nicht nur vorübergehender Natur ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Produkten wird SK RAIL den Kunden unverzüglich informieren und alle bis dahin für diese Produkte geleisteten Zahlungen ohne unangemessene Verzögerung erstatten. Im Falle einer vorübergehenden Behinderung verlängert sich die Lieferverzögerung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen zusätzlichen Verzögerung.
3.7 Hat SK RAIL (i) eine Frist nicht eingehalten und (ii) setzt der Käufer eine angemessene Nachfrist für Lieferung oder Leistung, so ist SK RAIL nach deren erfolglosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Ansprüche sowohl für die Gegenleistung an Track Tec als auch für die Ansprüche des Käufers, jedoch nur im Rahmen der in Abschnitt 8 genannten Grenzen.
4. Entsendung und Übertragung des Risikos
4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Frachtführer, Spediteur oder anderen mit dem Versand beauftragten Unternehmen übergeben wird. Dies gilt auch, wenn SK RAIL die Transportkosten trägt. Die Klausel gilt auch für Teillieferungen.
4.2 Erfolgt die Lieferung oder der Versand aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung von SK RAIL liegen, nicht, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald SK RAIL dem Kunden seine Lieferbereitschaft mitteilt.
4.3 Die Verzögerung der Warenannahme durch den Kunden hat die gleichen rechtlichen Folgen wie die Übergabe der Ware.
5. Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die am Tag der Bestellung vereinbarten Preise bzw., soweit anwendbar, die Preise gemäß der gültigen Preisliste von SK RAIL. Die gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer (MwSt.) sowie die Kosten für Verpackung und Lieferung sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Preise verstehen sich EXW.
5.2 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, sind Rechnungen von SK RAIL bei Erhalt netto ohne Abzüge zu zahlen.
5.3 Wird die Zahlungsfrist überschritten, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug; eine Zahlungserinnerung ist nicht erforderlich.
5.4 SK RAIL ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
5.5 SK RAIL kann nach eigenem Ermessen Zahlungen des Kunden mit Kosten, Zinsen und Schulden des Kunden verrechnen und wird den Kunden in diesem Fall über die Art und Weise der Verrechnung informieren.
5.6 Der Kunde hat nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenforderungen (i) durch ein rechtskräftiges und unanfechtbares Urteil eines Gerichts bestätigt wurden oder (ii) unbestritten sind oder von SK RAIL schriftlich anerkannt werden.
5.7 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund eigener Gegenforderungen nur dann geltend machen, wenn diese Gegenforderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und durch rechtskräftiges Urteil festgestellt oder von SK RAIL schriftlich anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden jedoch zu, wenn und soweit entweder (i) SK RAIL ihre vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder (ii) festgestellt wurde, dass das gelieferte Produkt oder die gelieferte Dienstleistung einen wesentlichen Mangel aufweist.
5.8 Wenn (i) der Kunde mit der Zahlung in Höhe von 10 % oder mehr aller fälligen Beträge in Verzug ist oder (ii) der Kunde nicht mehr durch eine Warenkreditversicherung gegen Zahlungen bei Lieferungen abgesichert ist oder (iii) begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen, ist SK RAIL berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten abhängig zu machen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 SK RAIL behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen gegen den Kunden aus der bestehenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für Waren, die montiert oder mit anderen Waren vermischt wurden.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, sofern dies zu seinem Geschäftsbetrieb gehört, SK RAIL davon Kenntnis hat und der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde darf die unbezahlte Ware nicht verpfänden oder das Eigentum an der unbezahlten Ware sicherungshalber übertragen. Sämtliche Ansprüche aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigen Rechtsgründen in Bezug auf die Vorbehaltsware (einschließlich aller laufenden Forderungen) werden hiermit vom Kunden in vollem Umfang sicherungshalber an SK RAIL abgetreten. SK RAIL erteilt dem Käufer eine widerrufliche Vollmacht, die an SK RAIL abgetretenen Ansprüche in eigenem Namen und für Rechnung von SK RAIL einzuziehen. Diese Vollmacht erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt.
6.3 Falls Dritte die Vorbehaltsware in Besitz nehmen, weist der Kunde diese Dritten darauf hin, dass die Vorbehaltsware Eigentum von SK RAIL ist, und benachrichtigt SK RAIL unverzüglich. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach – insbesondere bei Zahlungsverzug –, ist SK RAIL berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder, falls erforderlich, die Abtretung des Besitzrechts des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erstattung der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten eines Rechtsstreits gemäß § 771 ZPO oder einer vergleichbaren anwendbaren Bestimmung.
6.4 Die Einlösung, Rücknahme oder Verwertung der Vorbehaltsware durch SK RAIL stellt an sich keine Aufhebung des Vertrags dar.
7. Garantie
7.1 SK RAIL gewährleistet die Einhaltung der in der Bestellung und Auftragsbestätigung ausdrücklich genannten Spezifikationen. Alle Spezifikationen werden gemäß DIN-Normen und anderen anwendbaren internationalen Normen gewährleistet. In Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigungen gibt SK RAIL Maße und Gewichte nach bestem Wissen und Gewissen an. SK RAIL wird die in der Bestellung und Auftragsbestätigung festgelegten Verpflichtungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung der geltenden Normen und Bestimmungen erfüllen. Über diese Gewährleistung hinaus gewährleistet SK RAIL nur Eigenschaften und/oder Merkmale, die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Mängelansprüche des Kunden sind nur dann wirksam, wenn er seine Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt hat.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab dem Lieferdatum der Ware.
7.3 Abgesehen davon gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wobei SK RAIL nach eigenem Ermessen mangelhafte Lieferungen oder Leistungen entweder nachbessern oder ersetzen kann. Der Kunde kann seine weitergehenden gesetzlichen Rechte nur dann geltend machen, wenn (i) zwei Nachbesserungs- oder Ersatzversuche von SK RAIL fehlgeschlagen sind oder (ii) die Nacherfüllung von SK RAIL verweigert oder nicht sachgemäß ausgeführt wurde; auch dann jedoch nur im Rahmen der in Ziffer 8 genannten Grenzen. Tritt der Kunde in diesem Fall vom Vertrag zurück, kann er keine Schadensersatzansprüche wegen des Mangels geltend machen. Macht der Kunde Schadensersatzansprüche geltend, verbleibt der mangelhafte Gegenstand beim Kunden, es sei denn, dies ist unzumutbar oder zwischen dem Kunden und SK RAIL wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
7.4 Soweit die Verpflichtungen von SK RAIL Leistungen im Sinne von § 631 BGB umfassen oder daraus bestehen, erfolgt die Abnahme dieser Leistungen durch den Kunden im Werk von SK RAIL, in dem die Leistungen erbracht wurden. Nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft nimmt der Kunde die Leistung auf eigene Kosten ab. Soweit möglich und praktikabel, stimmt der Kunde Teilabnahmen zu. SK RAIL kann eine angemessene Frist für die Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme, kann SK RAIL nach eigenem Ermessen entweder (i) die betreffende Ware versenden oder (ii) die betreffende Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einlagern; mit jeder dieser Maßnahmen wird der Zahlungsanspruch von SK RAIL fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern.
8. Haftung
8.1 SK RAIL haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SK RAIL nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft nicht erfüllt; die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.2 Die bloße Lieferung mangelhafter Ware stellt an sich keine Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten dar.
8.3 Weitergehende Haftung – unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Vertrags- oder unerlaubter Handlung.
8.4 SK RAIL haftet nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden.
8.5 Schadensersatzansprüche gegen SK RAIL verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleibt hiervon unberührt.
8.6 Die Haftung von SK RAIL ist grundsätzlich auf den Umfang der betrieblichen Haftpflichtversicherung beschränkt. Auf Anfrage wird eine Übersicht über den Deckungsumfang bereitgestellt. Die Haftung für schuldhafte Schäden an Leben und Körper bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
8.7 Soweit die Haftung von SK RAIL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Angestellten, Freiberuflern, Vertretern und Beauftragten von SK RAIL oder solchen, die im Namen von SK RAIL handeln.
9. Entschädigung
Soweit SK RAIL seine Verpflichtungen, Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen auf der Grundlage von Zeichnungen oder anderen Spezifikationen des Kunden erfüllt und die Erfüllung dieser Verpflichtungen Rechte Dritter verletzt, wird der Kunde SK RAIL gegen solche Ansprüche verteidigen und SK RAIL diesbezüglich schadlos halten.
10. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen oder ihm mitgeteilten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausschließlich zur Erfüllung seiner Verträge mit SK RAIL zu verwenden. Der Kunde wird diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse weder während noch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung für sich nutzen und sie gegenüber Dritten während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung geheim halten.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
11.1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist das jeweilige Werk von SK RAIL, in dem die bestellte Ware gemäß Bestellung oder Auftragsbestätigung hergestellt wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für den Kunden für alle Streitigkeiten, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, ist München, Deutschland. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. SK RAIL behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Wohnsitz, seiner eingetragenen Geschäftsadresse oder am Ort einer Niederlassung zu verklagen.
11.2 Der gesetzliche Gerichtsstand für Zahlungsverzugsverfahren bleibt unberührt.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen anderer Vereinbarungen mit dem Kunden ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen im Zweifel unberührt.

Dezember 2018